Selektion von Anträgen im Ortsbeirat: Offener Brief an Oberbürgermeister Ebling
28. April 2021
An Herrn Oberbürgermeister Ebling
Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Mainz-Bretzenheim, 28.04.2021
Offener Brief
der Bretzenheimer Ortsvorsteherin Claudia Siebner und Bretzenheimer Ortsbeiratsmitglieder der CDU, ÖDP und FDP
an den Oberbürgermeister der Stadt Mainz, Michael Ebling.
Sehr geehrter Herr Oberbürgersmeister Ebling,
aus einer Mitteilung Ihrer Mitarbeiterin vom 06.04.2021 haben wir erfahren, dass Sie sich bereits seit Jahresbeginn das Recht herausnehmen, unsere Anfragen oder Anträge zu selektieren. Sie entscheiden nach Gutsherrenart, welche beantwortet oder ohne inhaltliche Befassung nur zur Kenntnis genommen werden. Diese willkürliche Verfügung ist nicht nur ein Affront gegen den Ortsbeirat und ein Schlag ins Gesicht der ehrenamtlich und unentgeltlich tätigen Ortsbeiräte, sondern auch ein glatter Rechtsbruch und Verstoß gegen § 75 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung (GemO).
Dem Ortsbeirat wurden durch den Landesgesetzgeber eigene Rechte verliehen und Aufgaben übertragen. Der Ortsbeirat hat demnach die Belange des Ortsbezirks in der Gemeinde zu wahren und die Gemeindeorgane durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrats zu hören. Dem Ortsbeirat könnten sogar bestimmte auf den Ortsbezirk bezogene Aufgaben ähnlich wie einem Ausschuss des Stadtrats übertragen werden.
Der Gesetzgeber hat den Ortsbeirat mit eigenen Rechten ausgestattet, die verschiedene Handlungsmöglichkeiten durch seine Mitglieder (wie z.B. ortsbezogene Anfragen oder Anträge) implizieren. Sie korrelieren zu dem verliehenen Status und sind der Tätigkeit des Ortsbeirats durch Gesetz bindend zugewiesen. Die in § 75 GemO Begriffe: „Beratung, Anregung und Mitgestaltung“ haben ein weitgehendes Initiativrecht zum Inhalt.
Der Ortsbeirat kann alle Angelegenheiten, welche die Belange des Ortsbezirkes tangieren, auch entgegen der Auffassung der Gemeindeorgane, des Rats und Bürgermeisters aufgreifen und beraten sowie Beschlüsse (z.B. Anträge oder Anfragen) verabschieden. In allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, steht dem Ortsbeirat daher ein Anhörungsrecht vor der Beschlussfassung des Gemeinderates zu. Für den Stadtrat begründet § 75 Abs. 2, S. 1 GemO sogar eine Anhörungspflicht des Ortsbeirats. Werden diese Rechte verletzt, hat dies die Rechtswidrigkeit des betreffenden Stadtratsbeschlusses zur Folge (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Februar 1997 – 7 A 12022/96. OVG).
Der Ortsbeirat ist ein wichtiges Verbindungsglied zwischen den Belangen der Bürger des Ortsbezirkes und dem Stadtrat sowie der Stadtverwaltung. Es ist die gesetzmäßige Aufgabe des Ortsbeirates, die Belange des Ortsbezirkes zu wahren. Aus diesem Recht des Ortsbeirates, durch seine Initiativen (z.B. Beratungen, Anfragen und Anträge) die Gemeindeorgane zu unterstützen, folgt Ihre Pflicht und die der Verwaltung, sich mit den Anträgen, Anfragen oder Beratungen gehörig und angemessen zu beschäftigen und zu beantworten.
Dies bedeutet, dass Sie und Ihre Verwaltung sich, z.B. durch Sachstandsberichte oder sachlich- und fachlich geeignete Stellungnahmen zum Antrag oder zur Anfrage zu äußern haben. Die sachlich und fachlich sowie inhaltlich vollständige Beantwortung und Bearbeitung der Anfragen und Anträge ist immens wichtig, da es ansonsten zu Rückfragen und Nachfragen kommt, die wiederum für einen höheren Arbeitsaufwand sorgen. Fakt ist weiter, dass der Ortsbeirat ohne diese eigenen und unveräußerlichen Handlungsmöglichkeiten seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann, wenn die Gemeindeorgane auf Geheiß des Oberbürgermeisters Ebling das Initiativrecht des Ortsbeirates und damit dessen vom Gesetzgeber verliehene Stellung missachten und aushöhlen. Dem Ortsbeirat sind die Hände gebunden, wenn Sie und Ihre Verwaltung sich mit den Ergebnissen der Beratungen, Anträge und Anfragen des Ortsbeirates nicht mehr beschäftigten.
Der Ortsbeirat Mainz-Bretzenheim ist ein demokratisch legitimiertes Gremium, das als Ansprechpartner der Einwohner von Mainz-Bretzenheim dient. Sämtliche Anträge oder Anfragen wurden auf Anregungen aus der Mitte der Bretzenheimer Bürgerschaft gestellt. Den Anträgen, Beratungen und Anfragen liegen ernst gemeinte Anliegen der Einwohner zugrunde.
In einer demokratisch verfassten Gemeinde haben die Gemeindeorgane die Pflicht, die Belange der Einwohner wahr- und ernst zu nehmen. Wenn also aus der Einwohnerschaft regelmäßig Anregungen und Fragen an den Ortsbeirat herangetragen werden, so spricht dies dafür, dass diese für das Gemeinwohl in Bretzenheim relevante Probleme darstellen. In unserer Gesellschaft verbietet es sich schlicht, diese Probleme zu ignorieren.
Ihr Vorgehen nach Gutsherrenart wird die Distanz zwischen Einwohnern und Verwaltung vergrößern! Der Politikverdrossenheit wird so Vorschub geleistet und der Eindruck der Willkürlichkeit (Stichworte: Handkäsmafia, Klüngelclub, Bürgerferne usw.) vermittelt. Durch das Aussortieren von Anträgen des Ortsbeirates nehmen Sie sich das Recht heraus, die Anträge inhaltlich zu „benoten“. Die Notenskala ist dann „bestanden, wir sehen es uns an“ und „nicht bestanden, wir ignorieren es“. Diese Schulmeisterei gegenüber gewählten Ortsbeiräten steht weder dem Oberbürgermeister noch der Verwaltung zu. Sie verkennen die Bedeutung des Ortsbeirates und die Tragweite des § 75 VwGO.
Ein sachlicher Grund für Ihre Reaktion ist nicht ersichtlich. Selbst bei sich wiederholenden Anfragen oder Anträgen bliebe festzustellen, dass die Bearbeitung effizient und zügig erfolgen könnte, wenn sich die Verwaltung mit einem Problem bereits in der gebotenen Form beschäftigt hätte und keine neuen Gesichtspunkte hinzugetreten wären. Es hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden, wenn Sie sich nicht nur einseitig informiert hätten, bevor Sie in die originären Rechte des Ortsbeirates Bretzenheim eingegriffen haben.
Sie hätten sich vor Ihrer rechtsmissbräuchlichen Verfügung die Fragen stellen müssen,
- warum so viele Anfragen und Anträge kommen, die eine tiefe Unzufriedenheit der Bretzenheimer Bürger mit Ihrer Politik und dem Handeln bzw. der Untätigkeit Ihrer Dezernenten zum Ausdruck bringen;
- wieso sich Ihre Verwaltung – wie Sie behaupten – überlastet sieht und ob die dortigen Arbeitsstrukturen noch zeitgemäß sind und
- aus welchem Grund der Ortsbeirat Bretzenheim immer wieder und öfter seinen Unmut über die Art und Weise der Behandlung seiner Anträge und die dürftigen und unzureichenden Antworten äußerte?
So kann und darf kein (Ober)Bürgermeister mit den Rechten eines demokratischen gewählten und vom Gesetzgeber mit eigenen Rechten versehenen Organs, dem Ortsbeirat, umgehen.
Die Bretzenheimer Ortsbeiratsmitglieder der CDU, ÖDP und FDP und die Bretzenheimer Ortsvorsteherin fordern den Oberbürgermeister auf, seine Verfügung zur Selektion von Anfragen, Anträgen oder Sachstandsanfragen des Ortsbeirats unverzüglich aufzuheben und zur über Jahrzehnte ausgeübten Informationspraxis durch die Verwaltung – auch in Bausachen mit örtlichem Bezug – in verbesserter Qualität zurückzukehren.
Wir unterstützen ausdrücklich alle Ortsvorsteher, die sich dafür stark machen, dass den Ortsbeiräten und deren Mitgliedern sowie den Ortsvorstehern selbst die für sie in der Gemeindeordnung festgelegten Rechten wieder eingeräumt werden, damit sie ihre Aufgaben sinnvoll erfüllen können.
Claudia Siebner, Ortsvorsteherin Mainz-Bretzenheim
Manfred Lippold für die CDU-Fraktion im Ortsbeirat Mainz-Bretzenheim
Dr. Peter Schenk, Ortsbeiratsmitglied Mainz-Bretzenheim, für ÖDP Mainz-Bretzenheim
Uwe Marschalek mag. rer. publ., Ortsbeiratsmitglied Mainz-Bretzenheim, für FDP Mainz-Bretzenheim